Registerportal freigeschaltet

Das Registerportal spiegelt die Eintragungen von Vereinen, Genossenschaften, Handelsgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft), Personengesellschaften (OHG, KG) und das Partnerschaftsregister wider, wie sie von den örtlich zuständigen Amtsgerichten geführt werden.

Seit 01.08.2022 ist das Registerportal freigeschaltet, sodass jedermann Einsicht in das Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister und Vereinsregister ohne Registrierung, Nachweis eines Interesses und ohne Kosten nehmen kann.

Bislang war eine Registrierung beim Oberlandesgericht Hamm notwendig und der Abruf der Dokumente war kostenpflichtig.

Wir begrüßen diese Vereinfachung des Zugriffs auf die Register und die damit einhergehende Kosteneinsparung für unsere Mandanten.

Aus Sicht des Jenaer Anwaltvereins ist es aber bedenklich, dass personenbezogene Daten, insbesondere das Geburtsdatum von Vereinsvorsitzenden, Geschäftsführern etc. nicht geschwärzt werden. Wir werden uns diesbezüglich an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden, um prüfen zu lassen, ob dies datenschutzrechtlich zulässig ist.

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